Ein Aktionär hat gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der GARANT SCHUH + MODE AG i.I. vom 8. März 2007 zu Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie über Änderungen der Satzung Klage erhoben. Die Klage ist darauf gerichtet, die Nichtigkeit dieses Beschlusses feststellen zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Die außerordentliche Hauptversammlung hatte den Beschluss mit großer Mehrheit gefasst. Der Beschluss und seine Durchführung sind unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung des Sanierungskonzepts für die GARANT SCHUH + MODE AG i.I.
Veröffentlichungsdatum:
26.04.2007
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12:43
Redakteur:
rpu