Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH hat 5% der Stimmrechte unterschritten
Die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH hat gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 03. April 2007 die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der Conergy AG überschritten hat sowie am 05. April 2007 wieder unterschritten hat.
Per 03. April 2007 beträgt der Anteil der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH 5,31% der Gesamtmenge der Stimmrechte an der Conergy AG (dies entspricht 1.751.846 von insgesamt 32.999.999 Stimmrechten).
4,52% der Gesamtmenge der Stimmrechte der Conergy AG (dies entspricht 1.490.493 von insgesamt 32.999.999) gelten hierbei nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG iVm § 32 Abs 2 Satz 3 InvG als die der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH.
Von ihrem Stimmrechtsanteil sind ihr 0,79 % der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 261.353 von insgesamt 32.999.999 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Aktien werden in von der Allianz Global Investors verwalteten Spezialfonds gehalten) zuzurechnen.
Per 05. April 2007 beträgt der Anteil der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH 4,70% der Gesamtmenge der Stimmrechte an der Conergy AG (dies entspricht 1.551.846 von insgesamt 32.999.999 Stimmrechten).
4,52% der Gesamtmenge der Stimmrechte der Conergy AG (dies entspricht 1.490.493 von insgesamt 32.999.999) gelten hierbei nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG iVm § 32 Abs. 2 Satz 3 InvG als die der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH.
Von ihrem Stimmrechtsanteil sind ihr 0,19 % der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 61.353 von insgesamt 32.999.999 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Aktien werden in von der Allianz Global Investors verwalteten Spezialfonds gehalten) zuzurechnen.