WKN:
A0H5ZS
ISIN:
DE000A0H5ZS5
Straße, Haus-Nr.:
Ludwigstraße 12,
D-61348 Bad Homburg v,d.H., Deutschland
Telefon:
+49 (0) 6172 / 9245 - 0

Internet: http://www.unit-energy.com

IR Ansprechpartner:
Frau Alexandra Kirstein
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Insolvenzantrag gestellt!
Für die unit energy europe AG wurde Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Bad Homburg gestellt!

Hier die Pressemitteilung des Unternehmens im Original

„Mit Beschluss (AZ: 61 IN 43/07) vom 28. März 2007 hat nun das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung angeordnet und den Fachanwalt für Insolvenzrecht, Herrn Ottmar Hermann aus Frankfurt zum vorläufigen Verwalter bestellt. Herr Hermann wird das Sachverständigengutachten erstellen und bis dahin vorläufig die Geschäfte der unit energy europe AG nach Maßgabe der Anordnung des Insolvenzgerichts leiten bzw. überwachen.

In der Auseinandersetzung mit den verantwortlichen der Straftaten in Italien bleibt der Vorstand jedoch der alleinige Verhandlungsführer. Das Verhandlungsergebnis unterliegt während der vorläufigen Verwaltung der Zustimmung durch Herrn Hermann und anschließend der Zustimmung des endgültigen Insolvenzverwalters. Damit wird sichergestellt, dass wertvolles Know-how nicht verloren geht, lange Einarbeitungszeiten vermieden und die Gegenseite nicht darauf vertrauen kann, ihren kriminellen Akt mit einem preiswerten Abschluss krönen zu können. Alle von unserer Seite eingeleiteten zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen bleiben in Kraft und werden vorangetrieben.

Wie bereits mitgeteilt, habe ich die Verhandlungen mit unseren Gegnern in Italien ausgesetzt. Es sind zunächst weitere strafrechtliche Maßnahmen von erheblicher Tragweite einzuleiten gewesen, die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen wurden. Dies war erforderlich, um der Gegenseite aufzuzeigen, wie riskant ihr Treiben, respektive das Hinauszögern eines Vergleiches in unserem Sinne, ist. Durch die in den nächsten Tagen einzureichende Schadensersatzklage gegen die Handelskammer in Bari, wird auch das Strafverfahren eine neue Dimension erfahren. Hier werden die Handlungen zur Sprache kommen, die dazu geführt haben, dass der verantwortliche „Rechtspfleger“ in der Handelskammer ohne den gesetzlich vorgeschriebenen notariellen Pfandvertrag ein rechtlich nicht existierendes Pfandrecht im Handelsregister eingetragen hat.

Der Stillstand der Verhandlungen bedingte natürlich auch die Folge, dass mit einem kurzfristigen Abschluss der Auseinandersetzung nicht zu rechnen war.
Wir hatten deshalb die nun für die unit energy europe AG erwachsenen Konsequenzen rechtlich zu prüfen. Diese Prüfung hat ergeben, dass es zwingend ist, Insolvenzantrag zu stellen.

Ich habe deshalb am 23. Februar 2007 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bad Homburg gestellt. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Insolvenzgericht nach Einsetzung des Rechtsanwaltes Ottmar Hermann als Sachverständigen entsprechend reagiert.

Es ist nach heutigem Stand gewährleistet, dass alle Verfahren in Italien weiterbetrieben werden. Ziel ist es dabei nach wie vor, einen höchstmöglichen Betrag zu Gunsten der unit energy zu erzielen, um die Gesellschaft im Rahmen der Insolvenz von allen Verbindlichkeiten zu befreien und anschließend mit Hilfe der auf unserer Homepage angesprochenen Netzwerke und Projektmöglichkeiten wieder operativ auszugestalten. Darauf wird auch die durch das Insolvenzgericht noch zu beschließende Insolvenzverwaltung ausgerichtet sein.

Diese Vorgehensweise ist die einzige, zielgerichtete Möglichkeit, die italienischen Kriminellen und Ihren Drahtzieher zur Rechenschaft zu ziehen und ein bestmögliches Ergebnis für unit energy sicherzustellen.“

Veröffentlichungsdatum: 12.04.2007 - 14:16
Redakteur: rpu
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