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Prozessvergleich rechtskräftig
Am 28. März 2007 wurde vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein Prozessvergleich in den Verfahren der Allerthal-Werke AG gegen den Insolvenzverwalter der ehemaligen Tochtergesellschaft AWG elastomer AG i.I. geschlossen. Wesentlicher Inhalt des Vergleichs ist die Zahlung von 1 Mio. EUR bis zum 30. April 2007 in die Masse der früheren Tochtergesellschaft. Der Vergleich stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Allerthal-Werke AG und dem Vorbehalt der Zustimmung des Gläubigerausschusses der AWG elastomer erzeugnisse AG i.I. Der Vergleich erlangt mit dem heutigen Tage Rechtskraft, da auch die gegnerische Seite, wie die Allerthal-Werke AG soeben erfahren hat, auf ihr Widerrufsrecht verzichtet hat.