Im Rahmen der Erstellung des Halbjahresabschlusses der Andreae-Noris Zahn AG zum 28. Februar 2007 wurde am 10. April 2007 festgestellt, dass die Ertragssteuern einen Ertrag aus der Aktivierung der abgezinsten Körperschaftssteuerguthaben in Höhe von 17,0 Mio. EUR als einmaligen Sondereffekt aufgrund der Neuregelung nach § 37 Abs. 5 S.1 KStG in der Fassung des SEStEG ausweisen.
Damit beträgt der Überschuss nach 6 Monaten des laufenden Geschäftsjahres 23,99 Mio. EUR nach 12,2 Mio. EUR im Vorjahr.