Die QSC AG und die Broadnet AG haben sich mit heutiger Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der Broadnet AG auf die QSC AG und das Umtauschverhältnis der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Broadnet-Aktionäre für je 11 Broadnet-Aktien 12 QSC-Aktien. Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide Unternehmen Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführt, in deren Rahmen auch die Relevanz der Börsenkurse analysiert worden ist.
Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf 5,28 EUR je Broadnet-Aktie und 6,06 EUR je QSC-Aktie, während der gewichtete, durchschnittliche Börsenkurs in einem Zeitraum von drei Monaten vor der Ankündigung der Verschmelzungsabsicht am 30. Januar 2007 entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung EUR 6,61 je Broadnet-Aktie und 5,18 EUR je QSC-Aktie beträgt. QSC und Broadnet haben sich dazu entschieden, für beide an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen den jeweils höheren Wert, also 6,61 EUR je Broadnet-Aktie und 6,06 EUR je QSC-Aktie, in das Umtauschverhältnis einfließen zu lassen, um die Angemessenheit für beide Unternehmen und deren Aktionäre zu gewährleisten. Die gerichtlich bestellte, gemeinsame Verschmelzungsprüferin PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses heute bestätigt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags soll der ordentlichen Hauptversammlung der Broadnet AG am 23. Mai 2007 zur Zustimmung vorgelegt werden.
Veröffentlichungsdatum:
02.04.2007
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22:11
Redakteur:
rpu