Stellungnahme der vwd Vereinigte Wirtschaftsdientste GmbH
Die vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH hat der b.i.s. börsen-informations-systeme AG, soeben folgendes mitgeteilt:
'Die Geschäftsführung der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH hat sich aufgrund der anhaltenden Krankheit des zuständigen Richters am Landgericht Nürnberg-Fürth, Herr Dr. Bolik, sowie der fortgeschrittenen Vergleichsverhandlungen, innerhalb derer bereits mit einem Teil der Kläger Einvernehmen erzielt werden konnte, entschlossen, die Entscheidung über einen etwaigen Rücktritt von dem Verschmelzungsvertrag mit der b.i.s. börsen-informations-systeme AG davon abhängig zu machen, ob mit den Klägern in den Anfechtungsklagen bzw. den Antragsgegnern in dem Freigabeverfahren eine Einigung bis zum 30. April 2007 erzielt wurde oder das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Freigabeverfahren bis zum 30. April 2007 stattgegeben hat.'
Die Hauptversammlung vom 9./10. August 2006 hat den Verschmelzungsvertrag zwischen der vwd GmbH und der b.i.s. AG und eine Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung beschlossen. Gegen die Beschlüsse haben Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben. In § 10.4 des Verschmelzungsvertrages zwischen der vwd GmbH mit der b.i.s. AG ist geregelt, dass jede Partei berechtigt ist, von dem Verschmelzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, sofern die Verschmelzung nicht bis zum 31.03.2007 wirksam geworden ist.