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Aufsichtsrat stimmt Beteiligungsaufstockung bei VW zu
Der Aufsichtsrat der Porsche AG hat den Vorstand in seiner heutigen außerordentlichen Sitzung ermächtigt, die Beteiligung an der Volkswagen AG von derzeit 27,3% auf bis zu 31% der Stammaktien zu erhöhen und damit ein Pflichtangebot für Volkswagen abzugeben. Der Vorstand beabsichtigt, diese Ermächtigung kurzfristig auszunutzen. Porsche verfügt über eine jederzeit ausübbare Option zum Kauf von bis zu 3,7% der VW-Stammaktien. Das Pflichtangebot wird nach Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 30% allen VW-Aktionären unterbreitet. Nach Durchführung dieses Pflichtangebots lösen weitere Beteiligungserhöhungen von Porsche an VW keine erneute Pflicht zur Abgabe eines Angebots an die außenstehenden Aktionäre des Wolfsburger Automobilkonzerns aus. Ob, wann und zu welchen Konditionen solche Erhöhungen erfolgen werden, steht gegenwärtig noch nicht fest.

Es ist vorgesehen, im Rahmen des Pflichtangebots lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis anzubieten. Dieser beläuft sich für die VW-Stammaktien voraussichtlich auf 100,92 EUR. Für die VW-Vorzugsaktien gilt der von der BaFin zu berechnende Mindestpreis. Porsche hält einen Aufschlag auf den Mindestpreis nicht für angemessen, da sich der Kurs der VW-Stammaktien seit Einstieg des Stuttgarter Sportwagenherstellers bereits mehr als verdoppelt und der der VW-Vorzugsaktien annähernd vervierfacht hat. Das Pflichtangebot wird auch nicht vom Erreichen einer Mindestannahmeschwelle (beispielsweise Mehrheitsbeteiligung an Volkswagen) abhängen. Die Finanzierung des Pflichtangebots ist durch einen Kreditvertrag, arrangiert von ABN AMRO Bank NV, Barclays Capital, Merrill Lynch International, UBS Limited und Commerzbank AG, sichergestellt.

Ferner soll eine Holding-Struktur errichtet werden, mit der in erster Linie die Trennung der operativen Geschäftstätigkeit von der Beteiligungsverwaltung angestrebt wird. Vorgesehen ist dabei die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Porsche AG in eine 100%ige Tochtergesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Diese Gesellschaft soll unter dem bisherigen Firmennamen Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG den bestehenden Geschäftsbetrieb des Sportwagenbauers weiterführen. Zwischen der künftigen Holdinggesellschaft und der operativ tätigen Tochtergesellschaft soll ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen werden. Sowohl an der Struktur der Werke, den Zulieferern, den Produktions- und Entwicklungspartnern, den Händlern sowie den weiteren Partnern wird sich nichts ändern. Die bestehenden Geschäftsverbindungen und Rechtsverhältnisse bleiben durch die Transaktion unberührt.

Die dann als Holding agierende Gesellschaft soll zudem in eine europäische Aktiengesellschaft 'Societas Europaea (SE)' umgewandelt werden. Bei der SE handelt es sich um eine moderne und international ausgerichtete Unternehmensform, die unter anderem die Möglichkeit bietet, die bisherige bewährte Größe des Aufsichtsrats von zwölf Mitgliedern auch künftig beizubehalten. Die operative Gesellschaft wird ihren Sitz weiterhin in Stuttgart haben, die Holding im Großraum Stuttgart. Die Entscheidung über die Ausgliederung, die Umwandlung und den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung herbeigeführt werden, die voraussichtlich im Juni stattfinden wird.



Veröffentlichungsdatum: 26.03.2007 - 07:02
Redakteur: rpu
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