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Schiedsgerichtsverfahren mit unerwartet negativem Ausgang
Der bekannte und seit längerem andauernde Rechtsstreit zwischen der Carl Zeiss Meditec Inc., einer Tochtergesellschaft der Carl Zeiss Meditec AG und Notal Vision Inc. hinsichtlich einer angeblich nicht erfüllten Mindestabnahmeverpflichtung im Rahmen eines Vertriebsvertrages ist von einem US-amerikanischen Schiedsgericht zu Gunsten von Notal Vision Inc. entschieden worden. Wie der Carl Zeiss Meditec AG am heutigen Tag bekannt wurde, wurde Notal Vision Inc. eine entsprechende Forderung auf Zahlung der entgangenen Gewinne aus der Nichterfüllung der Abnahmeverpflichtung sowie auf Ersatz von Rechts-und sonstigen Kosten zugesprochen, deren Details noch nicht gänzlich feststehen.

Die von der Carl Zeiss Meditec aus Vorsichtsgründen bereits in Vorperioden gebildeten Rückstellungen reichen nach heutigem Kenntnisstand nicht aus, um die über den Erwartungen liegende Zahlung abzudecken, so dass ein negativer Einmaleffekt von maximal 2 Mio. EUR nach Steuern im laufenden Quartal erwartet wird. Allerdings sind noch einige Punkte ungeklärt, insbesondere die Verrechnung der Forderungen mit einem an Notal Vision Inc. gewährten Darlehen in Höhe von rund 1,6 Mio. EUR, so dass sich der vorgenannte Einmaleffekt noch reduzieren könnte.

Veröffentlichungsdatum: 21.03.2007 - 18:04
Redakteur: rpu
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