Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten!
Der Vorstand hat bei der Aufstellung des Jahresabschluss 2006 festgestellt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. Der Vorstand wird die Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2007 vornehmen.