Die UBS AG hat dem Unternehmen nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VIVACON AG am 9. März 2007 die Meldeschwelle von 5% überschritten hat und nun 5,72% (1.105.099 Stimmrechtsaktien) beträgt. Davon sind 0,56% der Stimmrechte (107.206 Stimmrechtsaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpHG der UBS AG zuzurechnen.