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Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Vorstand und Aufsichtsrat der KAMPA AG haben am 13. März 2007 beschlossen, eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht im Verhältnis 10:1 aus genehmigtem Kapital durchzuführen. Dazu sollen 999.740 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,60 EUR je Aktie zu einem Ausgabebetrag von 2,60 EUR je Aktie zum Bezugspreis von 7,40 EUR je Aktie ausgegeben werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2007 gewinnberechtigt sein. Das Grundkapital wird danach 28.599.324 EUR betragen.
Die Aktien werden zunächst von der Deutsche Bank AG, Frankfurt mit der Maßgabe gezeichnet, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird von der Hauptaktionärin der KAMPA AG, der Blitz F05-417 GmbH, garantiert. Die Blitz F05-417 GmbH hat zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses angekündigt, für 93 Aktien auf ihr Bezugsrecht zu verzichten. Einzelheiten des Bezugsangebots werden sich aus den vom Vorstand zu veröffentlichenden Angebotsbedingungen ergeben. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Börseneinführung der neuen Aktien prospektfrei möglich sein wird.
Die Kapitalerhöhung dient nach Unternehmensangaben der Finanzierung des weiteren ergebnisorientierten Wachstums unter anderem auch durch die Übernahme bzw. Beteiligung an europäischen Hausbauunternehmen. Aktuell gibt es keine konkreten Übernahme- bzw. Beteiligungspläne, die Maßnahme erfolgt vorsorglich, um sich bietende Chancen rasch nutzen zu können.