Die UBS AG hat dem Unternehmen nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VIVACON AG am 6. März 2007 die Meldeschwelle von 5% unterschritten hat und nun 4,46% (860.461 Stimmrechtsaktien) beträgt. Davon sind 0,61% der Stimmrechte (118.528 Stimmrechtsaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpHG der UBS AG zuzurechnen.