Urteil zum Gebrauch des Markenzeichens in Spanien wird angefochten
Lycos Europe hat heute angekündigt, dass es das Urteil eines spanischen Gerichts zum Gebrauch der spanischen Lycos-Marke anfechten wird. Weiter ließ Lycos Europe verlauten, dass es einen Bestand des Urteils in der zweiten Instanz für unwahrscheinlich hält. Das Unternehmen geht nicht davon aus, dass das Verfahren nennenswerte Auswirkungen auf die Konzernbilanz haben wird.

Im April 2004 hatte Lico Leasing, ein spanisches Unternehmen, das im Finanzsektor unter dem Markenzeichen "LICO" tätig ist, gegen Lycos Espana Internet Services S.L. geklagt, um so die Nutzung des Namens "Lycos" und der Internet-Domäne lycos.es in Spanien zu verhindern. Gleichzeitig klagte es gegen die Carnegie Mellon-Universität, um den Markennamen aus dem spanischen Markenregister streichen zu lassen. Lico Leasing klagte außerdem auf Entschädigungszahlungen für die Nutzung des Markennamens "Lycos" durch Lycos Espana Internet Services S.L.

In der ersten Instanz hat das Gericht in Madrid den spanischen Lycos-Markennamen als null und nichtig bewertet und Lycos Espana Internet Services dazu verurteilt, den Gebrauch des "Lycos"-Markennamens in Spanien einzustellen, die Domäne lycos.es nicht mehr zu nutzen, sowie die Registrierung der Domäne aufzuheben. Lycos Espana Internet Services wird gegen dieses Urteil nun Revision einlegen.

Veröffentlichungsdatum: 09.03.2007 - 11:29
Redakteur: rpu
© 1998-2025 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz