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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs führt zu Steuererstattungen
Der Europäische Gerichtshof hat am 6. März 2007 entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden inländischer und ausländischer Gesellschaften in den Jahren, in denen in Deutschland das Anrechnungsverfahren galt, EG-rechtswidrig war.

Damals erhielten inländische Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften die von diesen Kapitalgesellschaften gezahlte Körperschaftsteuer weitgehend im Wege der Anrechnung auf ihre Steuerschuld erstattet. Für entsprechende ausländische Kapitalerträge galt diese Anrechnung nicht.

Zwar hatte der Gerichtshof nur über die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu entscheiden, jedoch stützt sich seine Begründung auf Art 56 EG, der Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedsstaaten sowie zwischen Mitgliedsstaaten und dritten Ländern verbietet.

Das Urteil ist für die Klöckner-Werke AG von erheblicher Bedeutung und zwar für die steuerliche Behandlung der Jahre 1996 bis 2001. In diesen Jahren erhielt die Klöckner-Werke AG erhebliche Dividenden aus Tochtergesellschaften in den USA.

Die materielle Auswirkung hängt nach Unternehmensangaben davon ab, wie das Urteil von der deutschen Finanzverwaltung umgesetzt wird. Es kann im günstigsten Fall zu Steuererstattungen an die Klöckner-Werke AG in Höhe von bis zu 100 Mio. EUR zuzüglich Zinsen von ca. 35 Mio. EUR kommen. Gegenläufig zu der Steuererstattung würden sich die steuerlichen Verlustvorträge der Klöckner-Werke AG um ca. 230 Mio. EUR mindern. Es würden nach dieser Minderung noch steuerliche Verlustvorträge von über 900 Mio. EUR bei der Klöckner-Werke AG verbleiben.

Veröffentlichungsdatum: 08.03.2007 - 12:12
Redakteur: rpu
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