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Geplanter Glücksspielstaatsvertrag nach Placanica-Urteil faktisch obsolet
Durch das heute verkündete Urteil des EuGH zum Fall Placanica wird die Ratifizierung des geplanten Glücksspielstaatsvertrages faktisch obsolet. Das grenzüberschreitende Angebot von Glücksspielen, die in einem Mitgliedstaat der EU genehmigt sind, darf laut EuGH von einem anderen Mitgliedstaat weder strafrechtlich noch verwaltungsrechtlich unterbunden werden.

Der geplante deutsche Glücksspielstaatsvertrag hat nun keine Zukunft mehr, da er diesen Grundsätzen, insbesondere der Verhältnismäßigkeit und der Erforderlichkeit, widerspricht. Sollten die Ministerpräsidenten ihm dennoch zustimmen, könnten in der Folge ausländische Anbieter auf dem deutschen Markt tätig sein, während etablierte deutsche Unternehmen wie die Tipp24 AG verboten würden.

Jens Schumann, Vorstand der Tipp24 AG: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ministerpräsidenten den geplanten Staatsvertrag in Kenntnis dieses Urteils unterschreiben werden. Damit wäre das drohende Verbot unserer Geschäftstätigkeit abgewendet. Gleichzeitig erleichtert uns das Urteil die Expansion im Ausland. Dafür sind wir mit unseren beiden Tochterfirmen in Spanien und Italien hervorragend aufgestellt.“ Das Urteil hat auch Bedeutung für das noch bis Ende März laufende Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.




Die CDU-Fraktion Schleswig-Holstein reagiert mit einem neuen Staatsvertrags-Entwurf, der die Trennung von Sportwetten sowie Lotto und Lotterien vorsieht. Danach würde das Sportwettenrecht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, neu geregelt, für das deutsche Lotto behielte der Staatsvertrag von 2004 Gültigkeit.

Veröffentlichungsdatum: 06.03.2007 - 14:52
Redakteur: rpu
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