Vorstand und Aufsichtsrat der REALTECH AG werden der Hauptversammlung, die am 22. Mai 2007 in Wiesloch stattfinden soll, vorschlagen, zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre der Gesellschaft das Grundkapital der REALTECH AG von derzeit 6.570.284,04 EUR eingeteilt in 5.173.452 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,27 EUR je Stückaktie, um 1.374.962,04 EUR auf 5.173.452,00 EUR herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff AktG) durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital. Mit der Durchführung der Kapitalherabsetzung verringert sich der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von 1,27 EUR um 0,27 EUR auf 1,00 EUR.
Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von 0,27 EUR je Stückaktie nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und nach Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen. Dies entschieden die beiden Gremien in ihren Sitzungen vom 05. März 2007.