Rainer Jacken zum EuGH-Urteil: „Glücksspiel-Staatsvertrag kann zu den Akten gelegt werden“
Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hat heute ihr Urteil in der Rechtssache Placanica verkündet. Bei dem Verfahren ging es um die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Europa in Bezug auf das Angebot von Sportwetten.
Das heutige Urteil des EuGH bedeutet faktisch das Ende staatlicher Monopole, denn das grenzüberschreitende Angebot von Glücksspielen von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen darf danach zukünftig weder strafrechtlich noch verwaltungsrechtlich unterbunden werden. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf den deutschen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag, der als Monopollösung den Folgen dieses EuGH-Urteils weder aus rechtlicher noch aus wirtschaftlicher Sicht gerecht wird.
Von dem noch bis Ende März laufenden Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission, erwarten Europarechtsexperten weitere Einwände gegen den Glücksspielstaatsvertrag, die in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland münden könnten.
Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG: „Die Worte aus Luxemburg sind deutlich: An staatliche Monopole werden in Europa hohe Anforderungen gestellt. Ein wenig über eventuelle Spielsucht plaudern, um dann verfassungsgemäße Grundrechte einzuschränken - so funktioniert es eben nicht. Der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ist faktisch Makulatur. Wir erwarten nun eine durchdachte, wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Reaktion auf dieses wegweisende Urteil. Ein duales Staatsvertrags-System für den deutschen Glücksspielmarkt wäre so eine plausible Antwort. Einerseits die Sportwette kontrolliert liberalisieren und andererseits den erfolgreichen Lottomarkt gesetzlich so belassen, wie er durch den seit 2004 gültigen Staatsvertrag geregelt ist - das ist eine Lösung, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Vernunft Rechnung trägt.“