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Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
Die zur Pirelli Real Estate-Gruppe gehörende TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, hat dem Vorstand der DGAG Deutsche Grundvermögen AG, Hamburg (vormals als B&L Immobilien AG firmierend) am 14. Februar 2007 mitgeteilt, dass sie rund 99,42% der Aktien dieser Gesellschaft hält.
Mit Bescheid vom 13. Februar 2007 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, sowie weitere zur Pirelli Real Estate-Gruppe gehörende Gesellschaften gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen befreit, die Kontrollerlangung an der DGAG Deutsche Grundvermögen AG, Hamburg zu veröffentlichen sowie den übrigen Aktionären der DGAG Deutsche Grundvermögen AG, Hamburg ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten.
Die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, hat dem Vorstand der DGAG Deutsche Grundvermögen AG, Hamburg am 14. Februar 2007 weiterhin mitgeteilt, dass sie gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG verlangt, die Hauptversammlung dieser Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien ihrer übrigen Aktionäre auf die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH beschließen.
Die DGAG Deutsche Grundvermögen AG, Hamburg wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Übertragungsverfahrens einleiten und voraussichtlich für Mai 2007 zu einer Hauptversammlung einladen, auf der u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH beschlossen werden soll.