Herr Kurt Krieger hat dem Vorstand der Möbel Walther AG mitgeteilt, dass er Aktien der Möbel Walther AG in Höhe von 96,55% des Grundkapitals der Möbel Walther AG hält. Zugleich hat Herr Kurt Krieger dem Vorstand der Möbel Walther AG gemäß § 327 a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Möbel Walther AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf Herrn Kurt Krieger gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-out).