Spark Networks gab heute bekannt, dass der Vorstand das Unternehmen ermächtigt hat, die Zustimmung der Aktionäre zur Gründung von Spark Networks plc als Tochtergesellschaft von Spark Networks Inc., einer im US-Bundesstaat Delaware einzutragenden Gesellschaft, einzuholen. Die Umorganisation des Unternehmens in Delaware ist in Form eines Vergleichsvorschlags nach britischem Recht vorgesehen.
Unter der Voraussetzung, dass die Aktionäre und das britische Gericht ihre Zustimmung geben, werden die Anteile (einschließlich aller GDSs (Global Depositary Shares) und ADSs (American Depositary Shares)) der britischen Gesellschaft Spark Networks plc annuliert und die Aktionäre, Inhaber von GDSs und ADSs erhalten für jede in ihrem Besitz befindliche Aktie, GDS oder ADS jeweils eine Stammaktie von Spark Networks Inc.
Der Vergleichsvorschlag sieht vor, dass die Stammaktien von Spark Networks Inc. an der American Stock Exchange notiert werden und dass die GDSs und ADSs von Spark Networks plc an der Frankfurter Börse bzw. der American Stock Exchange aus dem Handel genommen werden. Das Unternehmen beabsichtigt, eine vorläufige Stimmrechtsvollmacht mit dem Vergleichsvorschlag bei der SEC (United States Securities and Exchange Commission, US-amerikanische Börsenaufsicht) einzureichen.
In der vorläufigen Stimmrechtsvollmacht des Unternehmens wird der Vergleichsvorschlag im Einzelnen erörtert. Alle Aktionäre werden aufgefordert, die Stimmrechtsvollmacht sobald sie verfügbar ist zur Kenntnis zu nehmen, da sie wichtige Informationen enthält. Sobald verfügbar, können Aktionäre ein kostenloses Exemplar der Stimmrechtsvollmacht sowie weitere vom Unternehmen bei der SEC eingereichte Dokumente über die Website der SEC unter http://www.sec.gov erhalten. Kostenlose Exemplare der Stimmrechtsvollmacht und des Jahresberichts des Unternehmens können, sobald verfügbar, auch bei Gail Laguna, Spark Networks plc, 8383 Wilshire Blvd., Suite 800, Beverly Hills, CA 90211, angefordert werden.
Spark Networks plc und seine Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gelten nach den Richtlinien der SEC eventuell als an der Einwerbung von Stimmrechtsvollmachten von den Aktionären des Unternehmens beteiligt. Informationen zu den Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern von Spark Networks plc sind in der am 19. Oktober 2006 bei der SEC eingereichten Stimmrechtsvollmacht und auf dem am 22. November 2006 bei der SEC eingereichten Formblatt 8-K enthalten. Weitere Einzelheiten zu potenziell Beteiligten und zu ihren direkten oder indirekten Beteiligungen über Wertpapiere, Aktienbesitz o.ä. werden in der Stimmrechtsvollmacht und in weiteren Unterlagen erörtert, die bei der SEC im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung eingereicht werden.
Veröffentlichungsdatum:
09.02.2007
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08:03
Redakteur:
rpu