Die BBS Kraftfahrzeugtechnik AG hat am späten Abend gegen 23.00 Uhr des 02. Februar 2007 Insolvenzantrag gestellt. Obwohl zum Zeitpunkt der Antragstellung noch aussichtsreiche Verhandlungen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens geführt wurden, war Grund für die Antragstellung, dass die Gesellschaft in ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten geraten war und das Ende der Antragsfrist nach § 92 Abs. 2 des Aktiengesetzes vor dem Ablauf stand.
Zuletzt zeichnete sich eine Lösung für die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ab, die von den Großkunden des Unternehmens getragen werden sollte. Die Zusagen der Großkunden, die erforderliche Liquidität durch größere Vorfälligkeits-Zahlungen bereitzustellen, wurden auch erteilt. Die Umsetzung des Konzepts scheiterte den Angaben zufolge aber in der Nacht zum 06.02.2007 am Widerstand einer der beteiligten Banken, obwohl die Gesellschaft den finanzierenden Banken zum Zwecke der Fortsetzung der Finanzierung Sicherheiten eingeräumt hatte. Eine Auffanglösung unter Ausklammerung der betreffenden Bank kam im Laufe des 06.02.2007 nicht mehr zustande.