Das Amtsgericht Bielefeld hat am 1. Februar das Insolvenzverfahren über die Hucke AG eröffnet. Auf der Grundlage des vom Vorstand vorgelegten Sanierungsplans und nach eingehender Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entschied das Amtsgericht, dass für die Hucke AG das Regel-Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet wird. Damit verbleibt die operative Leitung des Unternehmens in den Händen des Alleinvorstands Gerd Eversheim, während der vorläufige Insolvenzverwalter Hans-Peter Burghardt (Herford) in Zukunft als Sachwalter fungiert, der die finanzielle Situation überwacht und steuert. Außerordentliche Geschäftsabschlüsse bedürfen seiner Genehmigung. Seine Aufgabe bleibt nach wie vor, die Interessen aller Gläubiger bestens zu wahren.
Mit seiner Entscheidung für das Regel-Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung machte das Amtsgericht Bielefeld deutlich, dass es für die Hucke AG gute Überlebenschancen sieht und in dem von Gerd Eversheim anlässlich des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im November 2006 vorgelegten Sanierungsplan eine realistische Zukunftsperspektive für das Gesamtunternehmen sieht.
Gerd Eversheim: „Mit der Entscheidung des Gerichts für das Regel-Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist für die Hucke AG der wichtige Schritt zur Fortführung des Unternehmens getan. Dies ist gerade jetzt in den Vororderrunden außerordentlich wichtig für die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Kunden.“ Als seine wichtigste Aufgabe sieht Eversheim es nun an, die Gespräche mit strategischen Investoren zu Ende zu bringen, die Marken neu auf Marktbedürfnisse auszurichten und Strukturen zu schaffen, die wettbewerbsfähig und damit langfristig überlebensfähig sind.