Freiwillige Selbstverpflichtung zur Pfandbriefüberdeckung eingegangen
Die Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG (AHBR) geht ab sofort eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Überdeckungs- und Liquiditätskriterien für ihre Deckungsstöcke ein. Sie schreibt damit ihre bereits in der Vergangenheit geübte Praxis zur Sicherstellung einer hohen Deckungsstockqualität fest.
Die Bank verpflichtet sich selbst bis auf Weiteres, neben der gesetzlichen barwertigen Überdeckung von zwei Prozent eine freiwillige nominale Überdeckung vorzuhalten. Der Hypothekendeckungsstock der AHBR wird eine nominale Überdeckung von mindestens 13%, der Öffentliche Deckungsstock von nominal mindestens 6 Prozent aufweisen. Darüber hinaus wird die Liquidität der jeweiligen Deckungsmasse so gesteuert, dass der sich bei kumulierter Betrachtung innerhalb der jeweils nächsten 180 Tage ergebende maximale Liquiditätsbedarf in der jeweiligen Deckungsmasse in Form liquider Mittel vorgehalten wird.
Die Bank wird die Inhalte der freiwilligen Selbstverpflichtung regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüfen. Die AHBR wird Änderungen mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten veröffentlichen.
Mit dieser Selbstverpflichtung macht die AHBR eine von ihr bereits seit längerem praktizierte interne Vorgabe an das Deckungsstockmanagement nun auch für den Pfandbriefinvestor transparent. Die Bank dokumentiert, dass sie weiterhin die gute Qualität der beiden Deckungsstöcke aufrecht erhalten will. Zusätzlich kommt die AHBR damit den gestiegenen Anforderungen der Ratingagenturen an die Liquidität und Bonität der Deckungsstöcke entgegen.
Zum 26. Januar 2007 hielt die AHBR bei einem Gesamtvolumen von 9,1 Mrd. EUR im Hypothekendeckungsstock eine nominale Überdeckung von 14,0% vor. Das umlaufende Pfandbriefvolumen beträgt 8,0 Mrd. EUR. Die nominale Überdeckung im Öffentlichen Deckungsstock zu diesem Zeitpunkt betrug 8,8%. Einem Deckungsstockvolumen von 17,2 Mrd. EUR standen dabei umlaufende Öffentliche Pfandbriefe in Höhe von 15,8 Mrd. EUR gegenüber.
Die vollständige Selbstverpflichtung ist auf der Internetseite www.ahbr.de in der Rubrik "Pfandbriefe" veröffentlicht.