Aktionärsminderheit verlangt Vorverlegung der ordentlichen Hauptversammlung
Die Intershop Communications AG gab bekannt, dass eine Aktionärsgruppe mit einem Anteil von 6,98% am Grundkapital der Gesellschaft die Vorverlegung der ordentlichen Hauptversammlung und hilfsweise die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt hat. Die Gesellschaft prüft gegenwärtig dieses Einberufungsverlangen.
Zum Gegenstand der Tagesordnung will die Aktionärsminderheit personelle Veränderungen im Aufsichtsrat, dessen Amtszeit ohnehin turnusgemäß mit der nächsten Hauptversammlung abläuft, sowie verschiedene Sonderprüfungsanträge über einzelne Vertragsverhältnisse machen.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Schöttler erklärte hierzu, dass die Gesellschaft der Aktionärsminderheit Gesprächsbereitschaft signalisiert habe und zuversichtlich sei, die angesprochenen Sachverhalte bis zur nächsten Hauptversammlung mit allen Aktionären klären zu können.