Die PRO DV Software AG hat das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit über den Abschluss eines Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsvertrages gewonnen.
Die Kläger brachten im Jahr 2000 Geschäftsanteile an der concept software GmbH u.a. im Wege der Sachkapitalerhöhung in die PRO DV Software AG ein und klagten im Nachgang einen siebenstelligen Ausgleichsbetrag von PRO DV ein. Das OLG Hamm gab PRO DV in allen Punkten Recht und hob damit das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 11.01.2006 auf.