Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Zusammenhang mit der Aktivierungspflicht des vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens vom Dezember 2006 verändert sich die bisher aufgestellte vorläufige Bilanz wesentlich zum Positiven.
Das neue Gesetz sieht zwingend vor, dass das aus der Vergangenheit bestehende Körperschaftssteuerguthaben zum 31.12.2006 abgezinst aktiviert werden muss. Dies bedeutet, dass sich der Jahresüberschuss aufgrund dieses einmaligen a.o. Ertrages um ca. 444.000 EUR erhöht. Demnach weisen wir nach der o.g. Aktivierung zum 31.12.2006 einen ungeprüften Jahresüberschuss in Höhe von rund 825.000 EUR aus.
Aufgrund der neuen Situation wird die in der Ad-hoc-Meldung vom 12.01.2007 angekündigte Dividendenausschüttung wie folgt neu vorgeschlagen: Ausschüttung der Basisdividende von unverändert 0,10 EUR je Aktie und ein Bonus von nunmehr 0,20 EUR je Aktie. (0,10 EUR aufgrund der Sondererträge aus 2006 +0,10 EUR infolge der Gesetzesänderung). Der Gesamtbetrag der Dividendenausschüttung beläuft sich somit auf EUR 472.500,-- (bislang EUR 315.000).
300.000 EUR wurden bereits zusätzlich in die Rücklagen eingestellt und der verbleibende Restbetrag in Höhe von rund 52.000 EUR soll zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorgetragen werden. Wie bereits veröffentlicht, soll der aufgebaute Gewinnvortrag in Höhe von ca. 133.000 EUR zur Sicherung der Kontinuität der Basisdividende dienen.