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Stellungnahme der vwd GmbH zur geplanten Verschmelzung
Die vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Frankfurt am Main, (vwd GmbH) hat der b.i.s. börsen-informations-systeme AG (b.i.s. AG) heute folgendes mitgeteilt:

'Sollte im Rahmen der gegen die Verschmelzung der b.i.s. börsen-informations-systeme AG mit der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH eingereichten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen bis zum 31. März 2007 mit den Anfechtungsklägern keine Einigung erzielt worden sein, aufgrund derer die Eintragung der Verschmelzung erfolgen kann, und sollte auch kein Beschluss des angerufenen Landgerichts Nürnberg-Fürth in dem anhängigen Unbedenklichkeitsverfahren gemäß § 16 Abs. 3 UmwG bis zum 31. März 2007 dahingehend ergehen, dass die eingereichten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Eintragung der Verschmelzung nicht entgegenstehen, wird die vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH nach Ablauf des 31. März 2007 von dem Verschmelzungsvertrag innerhalb der dort vorgesehenen Frist zurücktreten.'

Die Hauptversammlung vom 9./10. August 2006 hat den Verschmelzungsvertrag zwischen der vwd GmbH und der b.i.s. AG und eine Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung beschlossen. Gegen die Beschlüsse haben Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben. In § 10.4 des Verschmelzungsvertrags zwischen der vwd GmbH mit der b.i.s. AG ist geregelt, dass jede Partei berechtigt ist, von dem Verschmelzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, sofern die Verschmelzung nicht bis zum 31. März 2007 wirksam geworden ist.

Veröffentlichungsdatum: 19.01.2007 - 13:00
Redakteur: rpu
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