Auflösung des Restrukturierungskonzeptes im WCM-Konzern macht Squeeze out-Verlangen der Klöckner-Werke AG unmöglich
Die RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG (RSE) gibt bekannt, dass das mit der Ad hoc-Meldung vom 27. Dezember 2005 vorgestellte Restrukturierungskonzept bei der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG rückgängig gemacht werden muss. Mit dem Restrukturierungskonzept konnte RSE über 263 Mio. EUR Forderungen gegenüber der WCM AG realisieren, die nach dem Wegfall der Restrukturierungsmaßnahmen wieder aufleben.
Der ursprünglich von der Klöckner-Werke AG (Klöckner) beabsichtigte Squeeze out wird nicht durchgeführt.
Das Restrukturierungskonzept stellte sich im Einzelnen wie folgt dar:
1. Im Rahmen der Restrukturierung der WCM AG erwarb RSE von der WCM Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG (WCM KG) 14.652.000 Klöckner-Aktien, also ca. 32 % des Grundkapitals an Klöckner. Der Kaufpreis in Höhe von rund 263 Mio. EUR wurde mit Verbindlichkeiten der WCM AG gegenüber RSE verrechnet.
2. In der Folgezeit wurden die 14.652.000 Klöckner-Aktien gegen einen Erstattungsanspruch in Höhe von rund 263 Mio. EUR von RSE auf Klöckner übertragen.
3. Die unter Ziffer 1 und 2 genannten Vereinbarungen standen unter verschiedenen auflösenden Bedingungen. Eine dieser Bedingungen ist im Zuge der Insolvenz der WCM AG und der Verwertungshandlungen der Hausbank der WCM AG sowie des Insolvenzverwalters der WCM AG eingetreten, so dass die Vereinbarungen hinfällig geworden sind.
Die Rückabwicklung der Restrukturierungsmaßnahmen hat folgende Auswirkungen: 1. Die von RSE an Klöckner übertragenen Klöckner-Aktien sind auf die RSE zurückgefallen. Damit ist die Pflicht von Klöckner zur Ausgleichszahlung erloschen.
2. Gleichzeitig sind die durch RSE von der WCM KG erworbenen rund 14 Mio. Klöckner-Aktien auf die WCM KG zurückgefallen. Die gegen die WCM AG bestehenden Forderungen der RSE in Höhe von ca. 263 Mio. EUR leben dadurch wieder auf.
3. Aufgrund der Insolvenz der WCM AG wird RSE ihre wieder aufgelebten Forderungen gegenüber der WCM AG und die bereits vorhandenen Forderungen von insgesamt 291 Mio. EUR in voller Höhe wertberichtigen.
4. Da Klöckner nur noch über RSE-Aktien mit einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 26,62 % verfügt, hat sie ihr in der Ad hoc-Meldung vom 5. Oktober 2006 veröffentlichtes Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Übertragung der Aktien der RSE-Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenannter 'Squeeze out') zurückgenommen.