Die Senator AG hat vor dem Kammergericht Berlin (AZ 23 U 55/03) den sog. Doppelanfechtungsprozess' gewonnen. Das Urteil vom 16.November 2006 erklärt den Bestätigungsbeschluss der Senator-Hauptversammlung vom 4. Juni 2002 für wirksam. Der streitige Beschluss bestätigt den Beschluss der Senator-Hauptversammlung vom 30. Dezember 1998 über die Verteilung des sog. Greenshoe (eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital II der AG).
Die Kläger, darunter auch Karl-Walter Freitag, vertreten die Auffassung, der Beschluss 1998 und dessen Bestätigung im Jahr 2002 seien nichtig. Sie haben nun Revision beim BGH eingelegt (AZ II ZR 1/07).