Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG hat heute mit der Modular GmbH einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Vertrags heute zugestimmt. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit u.a. der Zustimmung der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, der Hauptversammlung am 16. Februar 2007 vorzuschlagen, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Modular GmbH zuzustimmen. Vorstand und Aufsichtsrat haben weiter beschlossen, der Hauptversammlung am 16. Februar 2007 vorzuschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Kässbohrer Geländefahrzeug AG zum Amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und somit die Börsenzulassung der Aktien der Gesellschaft zu beenden.
Von einer von der Gesellschaft mit der Bewertung des Unternehmens beauftragten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Unternehmenswert von 133.545 TEUR ermittelt, der von einem vom Gericht bestellten Vertragsprüfer bestätigt wurde. Dies entspricht einem Wert von 26,61 EUR je Stückaktie. Dieser Wert liegt unter dem von der BaFin veröffentlichten relevanten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs von 27,77 EUR.
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bietet die Modular GmbH den außenstehenden Aktionären an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 27,77 EUR je Stückaktie zu erwerben. Den Aktionären, die weiterhin an der Kässbohrer Geländefahrzeug AG beteiligt bleiben wollen, garantiert die Modular GmbH als angemessenen Ausgleich eine Zahlung in Höhe von brutto 2,23 EUR je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz auf den anteiligen Ausgleich aus mit deutscher Körperschaftssteuer belasteten Gewinnen. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich danach eine Ausgleichszahlung in Höhe von netto 1,83 EUR je Stückaktie für ein volles Geschäftsjahr.
Außerdem bietet die Modular GmbH im Rahmen des Delistings den übrigen Aktionären der Kässbohrer Geländefahrzeug AG an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 27,77 EUR je Stückaktie zu erwerben. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, den Widerruf der Börsenzulassung zu beantragen, dass die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag stattgibt und dass der Widerruf der Börsenzulassung veröffentlicht wird.
Das Angebot der Modular GmbH auf Barabfindung sowohl im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags als auch im Rahmen des Delistings erhöht sich um 2,23 EUR auf 30,00 EUR je Stückaktie unter der Bedingung, dass gegen die Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten keine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben wird und kein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens in diesem Zu-sammenhang gestellt wird. Die Erhöhung des Abfindungsangebots bietet die Modular GmbH freiwillig an, um Rechtsunsicherheit und Kosten infolge langandauernder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Veröffentlichungsdatum:
03.01.2007
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14:12
Redakteur:
rpu