Tipp24 AG: Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt untersagt
Das Land Sachsen-Anhalt hat der Tipp24 AG mit einer heute zugegangenen Verfügung die weitere Ausübung der Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt untersagt. Dies betrifft nach dem Wortlaut der Verfügung sowohl die Vermittlung der Beteiligung an Glücksspielen in Sachsen-Anhalt, insbesondere als gewerbliche Organisatorin von Lotterie-Spielgemeinschaften, sowie die Werbung für in Sachsen-Anhalt illegale Glücksspiele, die in Sachsen-Anhalt aufgerufen werden können.
Die Untersagung gilt ab sofort. Sie war der Tipp24 AG bereits im März 2006 durch die Behörden Sachsen-Anhalts angedroht worden. Die Tipp24 AG hat keine Kenntnis davon, weshalb Sachsen-Anhalt den jetzigen Zeitpunkt für den Erlass der Untersagungsverfügung gewählt hat. Die Tipp24 AG prüft derzeit die sachlichen und rechtlichen Konsequenzen der Untersagung sowie die ihr hiergegen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
Sollte der Tipp24 AG die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt dauerhaft unmöglich werden, würde sich nach Unternehmensangaben daraus auf der Grundlage des derzeitigen Geschäftsvolumens eine Reduzierung der Umsatzerlöse um einen mittleren sechsstelligen Euro-Betrag pro Jahr und eine EBIT-Minderung in vergleichbarer Höhe ergeben.