Ruhr Kristall Glas AG macht Verlustausgleichsanspruch geltend
Der Insolvenzverwalter der RKL Ruhr Kristall Glas AG, Essen, (RKL) hat mit Schreiben, eingegangen am Samstag, dem 23. Dezember 2006, gegenüber der Saint-Gobain Oberland AG (SGO) Ansprüche auf Ausgleich von Verlusten aus den Geschäftsjahren 1993 bis 1996 in Höhe von 18,9 Mio. EUR geltend gemacht. Die Ansprüche werden gestützt auf den bis zum 31. Dezember 1996 zwischen SGO und RKL - damals noch in der Rechtsform der GmbH und unter der Firmierung 'RKL Ruhr Kristall Glas GmbH' handelnd - bestehenden Beherr-schungs- und Gewinnabführungsvertrag. SGO hält nach erster Prüfung die geltend gemachten Ansprüche nicht für begründet.