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Bilanzielle Neubehandlung von Körperschaftsteuerguthaben
Wie eine unternehmensinterne Prüfung ergeben hat, wird die KAMPA AG ihr bisheriges Körperschaftsteuerguthaben von ca. 9,3 Mio. EUR in der Bilanz auf den 31. Dezember 2006 abgezinst als Forderung in Höhe von ca. 7,3 Mio. EUR aktivieren. Dies führt zunächst zu einem außerordentlichen Ertrag von ca. 7,3 Mio. EUR. Inwieweit die KAMPA AG einen gegenüber der Erwartung höheren Gewinn ausweisen wird, steht den Angaben zufolge noch nicht fest, weil im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Buchwerte aller Beteiligungen und Immobilien des Anlage-und Vorratsvermögens negative Effekte erwartet werden, deren Höhe heute noch nicht feststeht.
Grund für die bilanzielle Neubehandlung des Körperschaftsteuerguthabens ist § 37 KStG neue Fassung, eingefügt durch das am 13. Dezember 2006 in Kraft getretene Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG). Danach entsteht mit Ablauf des 31. Dezember 2006 ein Anspruch gegenüber dem Fiskus auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen, unverzinslichen Raten für den Zeitraum 2008 bis 2017.
Der Vorstand ist jetzt nach eingehender Prüfung und Diskussion mit den Wirtschaftsprüfern zu dem Ergebnis gekommen, dass sich daraus die oben genannten bilanziellen Auswirkungen ergeben werden.