Die bei dem Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Celanese AG vom 30. Mai 2006 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Celanese AG wurden vergleichsweise beendet. Anschließend wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.
Gemäß Vergleichsvereinbarung wird die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG die nach dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für das am 30. September 2007 endende Geschäftsjahr 2006/2007 geschuldete Ausgleichszahlung von brutto 3,27 EUR je Aktie anteilig zu 5/12 (für den Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis 28. Februar 2007) unverzüglich nach Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auszahlen.