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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Optco abgeschlossen
Die LINOS AG hat heute mit ihrem Hauptaktionär, der Optco Akquisitions GmbH (Optco), einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Optco hält seit dem 2. November 2006 eine Beteiligung in Höhe von 77,82% an der LINOS AG. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Vertrages heute in einer außerordentlichen Sitzung zugestimmt.

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages bietet Optco den außen stehenden Aktionären an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 16,54 EUR je Stückaktie zu erwerben. Den Aktionären, die weiterhin an der LINOS AG beteiligt bleiben wollen, garantiert Optco als angemessenen Ausgleich eine Zahlung in Höhe von brutto 1,47 EUR je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der Hauptversammlung der LINOS AG. Diese wird voraussichtlich am 6. Februar 2007 in Frankfurt am Main stattfinden.

Bei der Unternehmensbewertung, die der Bestimmung der Abfindung und des Ausgleichs zugrunde liegt, hat PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, den Vorstand der LINOS AG und die Geschäftsführung der Optco beraten. Das Gericht hat mit Beschluss vom 1. November 2006 PKF Fasselt & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, zum Prüfer des Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrages bestellt.

Wie im Neunmonatsbericht angekündigt fallen im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Optco diverse Aufwendungen an. Dazu gehören Beratungskosten, Kosten, die durch den Wechsel im Vorstand entstehen, sowie Kosten für die außerordentliche Hauptversammlung. Der Vorstand erwartet Aufwendungen von insgesamt zirka 1,0 bis 1,2 Mio. EUR, die das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres belasten werden. Das operative Ergebnis (EBIT) wird voraussichtlich zwischen 7,8 Mio. und 9,5 Mio. EUR liegen.

Bestehende körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge sind während der Laufzeit des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags für die Gesellschaft nicht nutzbar. Auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge wurden zwar keine aktiven latenten Steuern gebildet; die LINOS AG erfasste aber im Konzernabschluss 2005 nach IFRS aktive latente Steuern auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge, die nunmehr in voller Höhe abzuschreiben sind. Dies wird das Ergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von zirka 3,8 Mio. EUR zusätzlich belasten, nicht jedoch das operative Ergebnis (EBIT).

Veröffentlichungsdatum: 20.12.2006 - 18:17
Redakteur: rpu
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