Drucken Steuerlichen Sonderertrag durch Aktivierung von vorhandenen Körperschaftsteuerguthaben erzielt
WKN:
507210
ISIN:
DE0005072102
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Straße, Haus-Nr.:
Mörikestraße 155,
D-71636 Ludwigsburg, Deutschland
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Steuerlichen Sonderertrag durch Aktivierung von vorhandenen Körperschaftsteuerguthaben erzielt
Die Änderung des Körperschaftsteuergesetzes führt in 2006 bei der BERU AG zu einem steuerlichen Sonderertrag von ca. 7,0 Mio. EUR. Grundlage hierfür ist die am 12. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes. Während bisher die Realisierung der Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Körperschaftsteuergesetz an realisierte Gewinnausschüttungen geknüpft war, so ist jetzt das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG n.F. über einen zehnjährigen Auszahlungszeitraum von 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresraten an die Körperschaften auszuzahlen. Der daraus abgeleitete Auszahlungsanspruch wird bei der Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens am 31. Dezember 2006 als abgezinster Vermögenswert ausgewiesen. Der sich daraus ergebende steuerliche Sonderertrag beeinflusst jedoch nicht das operative Ergebnis.
Der Ludwigsburger Automobilzulieferer BERU bekräftigt seine zuletzt abgegebene Prognose und geht im Geschäftsjahr 2006 von einem Umsatz von ca. 435 Mio. EUR sowie einem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) von mindestens 52 Mio. EUR aus.
Veröffentlichungsdatum: 20.12.2006 - 08:01
Redakteur: rpu
Der Ludwigsburger Automobilzulieferer BERU bekräftigt seine zuletzt abgegebene Prognose und geht im Geschäftsjahr 2006 von einem Umsatz von ca. 435 Mio. EUR sowie einem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) von mindestens 52 Mio. EUR aus.
Veröffentlichungsdatum: 20.12.2006 - 08:01
Redakteur: rpu