Die WERU AG und die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, haben am 18. Dezember 2006 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der WERU AG vom 27. Juli 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG auf die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz (Squeeze-out-Beschluss) erhoben haben.
In dem Vergleich verpflichtet sich unter anderem die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, die von ihr festgelegte Barabfindung von 253,48 EUR um EUR 10,00 auf 263,48 EUR je Stückaktie zu erhöhen. Durch den Vergleichsschluss werden sämtliche beim Landgericht Stuttgart anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegenüber der WERU AG (Az. 34 O 120/06 KfH) beendet. Die WERU AG wird sich um die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister bemühen. Mit der Eintragung werden sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von 263,48 EUR je Stückaktie übergehen.