Im Rahmen ihrer Mitteilungspflichten gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilte die Syntalit AG, Baarerstrasse 73, 6303 Zug, Schweiz, sowie deren Aktionärin, die Gethalia Foundation, c/o Prokurationsanstalt, Aeulestrasse 74, 9490 Vaduz, Liechtenstein, heute mit, dass sie die Grenze von 75% der Stimmrechte an der Westag & Getalit AG am 12. Dezember 2006 überschritten hat und nunmehr 75,50% der Stimmrechte hält.´
Der bisherige Anteil von 73,77% der Syntalit AG wurde ausschließlich durch familieninterne Transaktionen auf 75,50% erhöht. Die Gethalia Foundation, Aktionärin der Syntalit AG hielt durch einige eigene Aktien und ihre Beteiligung an der Syntalit AG bislang 74,93% der Stimmrechtsanteile. Nunmehr befinden sich sämtliche 75,50% der Stimmrechtsanteile an der Westag & Getalit AG bei der Syntalit AG, die der Gethalia Foundation gemäß § 22 Abs 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind.