Gegen den Beschluss der Hauptversammlung der CREATON AG vom 13.07.2006 zu Punkt 7 der Tagesordnung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Etex Holding GmbH, Heidelberg, haben weitere Aktionäre Nichtigkeits- und Anfechtungsklage bzw. Nichtigkeitsklage erhoben.
Mit Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 23.08.2006 wurde bereits mitgeteilt, dass verschiedene Aktionäre gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung der CREATON AG, Wertingen, vom 13.07.2006 Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben. Mit Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 15.05.2006 wurde der Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Etex Holding GmbH veröffentlicht.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedurfte zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der Hauptversammlung der CREATON AG. Dieser von der Hauptversammlung am 13.07.2006 gefasste Zustimmungsbeschluss wurde nun mit den weiteren angeführten Klagen angefochten.