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Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassungen auf der ao HV vom 20. Oktober 2006
Nach Widersprüchen auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Oktober 2006 gegen die erfolgten Beschlussfassungen zur Erhöhung des Grundkapitals durch eine gemischte Sach- und Barkapitalerhöhung sowie eine Änderung der Satzung und die Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten Fällen sowie über die Änderung der Satzung sind diverse Anfechtungsklagen eingegangen, die der Vorstand gemäß § 246 Abs. 4 AktG bekannt gemacht hat. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bislang nicht bestimmt.

Zu diesen Anfechtungsklagen gibt der Vorstand folgende Erläuterungen:

„Die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Bar- und Sachkapitalerhöhung war zugunsten des nicht an der Sachkapitalerhöhung beteiligten Aktionärskreises gestaltet worden. Um eine Verwässerung der Anteile zu vermeiden, sollten diese Aktionäre die Möglichkeit erhalten, in gleichem Maße an der Gesellschaft beteiligt zu bleiben, wie der das Sachkapital einbringende Großaktionär Zechbau Holding GmbH. Zusätzlichen Anreiz hätte der Bezugspreis von 1,00 EUR je Aktie geboten. Darüber hinaus wäre eine deutliche Erhöhung des Anteils des Streubesitzes auf mehr als 5% des Grundkapitals möglich gewesen, nachdem der Großaktionär Kurt Zech nur subsidiär zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung zugelassen war.

Sacheinlagegegenstand ist ein 50%iger Geschäftsanteil an der PHOENIX Holding GmbH. Das vom Vorstand in Auftrag gegebene Gutachten ermittelte für den Gesellschaftsanteil einen Wert von über 30 Mio. EUR; dieses hat die Verwaltung bewogen, die Einbringung zu einem Betrag von 30 Mio. EUR vorzuschlagen. Allein der auf den einzubringenden Gesellschaftsanteil entfallende und aufgrund von abgeschlossenen Verträgen mit hoher Sicherheit erwartete Überschuss in den Jahren 2006 bis 2008 macht rund 13,4 Mio. EUR aus und stützt die Bewertung. Mit der Einbringung der PHOENIX Holding GmbH, die mit außerordentlichem Erfolg über Tochtergesellschaften gewerbliche Immobilien konzipiert, entwickelt und vermarktet, eröffnen sich für die Gesellschaft exzellente Chancen auf dem sich deutlich erholenden gewerblichen Immobilienmarkt. Mit erheblich steigenden Erträgen für die Gesellschaft, die Basis für Dividendenzahlungen sein könnten, wäre zu rechnen.

Zu Punkt 2 hatte die Verwaltung unter Aufhebung der bisherigen Regelung eine Satzungsänderung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals - angepasst an das jetzige Grundkapital - vorgeschlagen, um für zukünftige Entwicklungen gerüstet zu sein.

Die vorliegenden Klagen ermöglichen es der Gesellschaft derzeit nicht, die gefassten Beschlüsse umzusetzen. Die Verwaltung hält dies für die weitere Entwicklung der Gesellschaft für bedenklich, da damit die Zielsetzung, die gesamte Projektentwicklung in der Deutsche Immobilien Holding AG zu bündeln und ertragreich umzusetzen, unmöglich gemacht wird. Um Schaden von allen Aktionären abzuwenden, wird der Vorstand das Notwendige veranlassen, um sich gegen die Klagen zur Wehr zu setzen und das Ziel eines umfassend aufgestellten Immobilienunternehmens so schnell wie möglich zum Nutzen des gesamten Aktionärskreises zu erreichen.“

Veröffentlichungsdatum: 13.12.2006 - 19:03
Redakteur: rpu
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