Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG hat auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 11. Mai 2006 erteilten Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1 Z.8 AktG die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a AktG im 'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' war der 13. Mai 2006. Das Rückkaufprogramm beginnt am 18. Dezember 2006 und endet am 9. November 2007 und soll gemäß Beschluss bis zu 1.538.674 Aktien, das sind 10% des Grundkapitals, betragen. Der Rückkauf bezieht sich auf die Stammaktien der Gesellschaft und wird ausschließlich über die Börse erfolgen.
Der Vorstand versteht diese Maßnahmen als weiteren Schritt innerhalb der Expansionsstrategie des Unternehmens. Er will die erworbenen Aktien für zukünftige Akquisitionen verwenden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis darf dabei den durchschnittlichen Börsenkurs im Xetra-Handel an den letzten 5 aufeinander folgenden Börsenhandelstage um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.