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Teil-Prozessvergleich mit weiterem klagenden Aktionär geschlossen
Die mobilcom AG hat heute mit einem weiteren Kläger, der eine Anfechtungsklage gegen die Verschmelzungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 2005 erhoben hat, einen Vergleich geschlossen.

Das Zustandekommen des Vergleichs wurde heute durch das Landgericht Kiel festgestellt. Damit hat das Unternehmen im Anschluss an die bisherigen Teil-Prozessvergleiche vom 17. August 2006, 25. August 2006 und 17. Oktober 2006 nunmehr mit 23 der 24 Kläger der ursprünglich rechtshängigen Klagen und allen vier Nebenintervenienten eine vergleichsweise Regelung getroffen.

Das Freigabeverfahren wird mit dem verbliebenen Kläger vor dem OLG Schleswig fortgeführt. Ungeachtet dessen ist die Gesellschaft auch weiterhin um eine außergerichtliche Einigung mit dem verbliebenen Kläger bemüht.

Veröffentlichungsdatum: 12.12.2006 - 15:14
Redakteur: rpu
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