Vorstand und Aufsichtsrat haben auf der heutigen ordentlichen Aufsichtsratssitzung beschlossen, mit dem Rückkauf eigener Aktien zu beginnen. Grundlage ist der Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2006. Darin wurde die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG gemäß § 71 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 11. Januar 2008 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben.
Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis den Mittelwerf der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parketthandel festgestellten Schlusskurse der Stamm-bzw. Vorzugsaktie der Gesellschaft an den zehn Tagen vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 15% über- bzw. unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwerf der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parketthandel festgestellten Schlusskurse der Stamm- bzw. Vorzugsaktie der Gesellschaft an den zehn der Veröffentlichung des Kaufangebots vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 20% über- bzw. unterschreiten.
Neben der Möglichkeit der Einziehung erworbener eigener Aktien, welche entweder die Herabsetzung des Grundkapitals oder zur Erhöhung des Anteils der übrigen Aktien am Grundkapital führt, erweitert die Gesellschaft mit dieser Maßnahme auch ihre wirtschaftlichen Handlungsspielräume. Aufgrund der Ermächtigung können die erworbenen Aktien der Gesellschaft verwendet werden, um mit ihnen als Gegenleistung Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Dadurch wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, in geeigneten Fällen Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen nicht nur durch Zahlung eines Kaufpreises in bar, sondern auch im Wege einer Gegenleistung durch Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Konkrete Pläne in diese Richtung bestehen derzeit nicht.