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Höheres Ergebnis aufgrund aktivierter Körperschaftsteuerguthaben
Die Heidelberger Druckmaschinen AG wird im dritten Quartal für das Geschäftsjahr 2006/2007 einen zusätzlichen Ertrag aus der Aktivierung eines Anspruchs auf Auszahlung ihres Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von rund 70 Mio. EUR verbuchen.

Dieses schon aus den Vorjahren stammende Körperschaftsteuerguthaben wird aufgrund des neu gefassten § 37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz als Anspruch auf Auszahlung erstmals aktiviert werden. Die Auszahlung wird in zehn gleichen Jahresbeträgen von 2008 bis 2017 erfolgen. Der Anspruch auf Auszahlung entsteht insgesamt bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2006.

Heidelberg wird daher diesen Anspruch auf den 31. Dezember 2006 mit dem Barwert von rund 70 Mio. EUR erfolgswirksam aktivieren und in seinem Quartalsabschluss einen entsprechend höheren Gewinn ausweisen. Da die neue Fassung des Gesetzes lediglich einen geänderten Ausweis bereits bestehender Steuerguthaben nach sich zieht, ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf die Höhe zukünftiger Dividenden.


Veröffentlichungsdatum: 12.12.2006 - 07:45
Redakteur: rpu
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