Vergleich im Anfechtungsverfahren gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. Juni 2006
Die IPC Archtec AG hat sich heute vor dem Landgericht München I mit sämtlichen Aktionären, die gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2006, insbesondere gegen Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung, verbunden mit einer Sonderausschüttung in Höhe von EUR 1,55 je Aktie) und Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft) Anfechtungsklage erhoben hatten, im Wege eines gerichtlichen Vergleichs geeinigt. Hiernach werden sämtliche Anfechtungsklagen gegen alle angefochtenen Tagesordnungspunkte sowohl von Kläger- als auch von Beklagtenseite für erledigt erklärt. Die Einzelheiten des Vergleichs werden kurzfristig im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Damit kann die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juni 2006 beschlossene Sonderausschüttung in Höhe von 1,55 EUR je Aktie sowie die Liquidation der Gesellschaft, jeweils nach Eintragung im Handelsregister, durchgeführt werden.