Bayer legt Barabfindung von 98,98 EUR je Schering-Aktie fest
Die Bayer Schering GmbH, Leverkusen, (vormals firmierend als Dritte BV GmbH) hat heute dem Vorstand der Schering AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die von ihr verlangte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Schering AG (Squeeze-out) auf 98,98 EUR je Stückaktie der Schering AG festgelegt hat.
Die Höhe der Barabfindung entspricht dem per Bewertungsstichtag 17. Januar 2007 ermittelten Barwert der jährlichen Ausgleichszahlungen in Höhe von 3,62 EUR (netto) je Schering-Aktie, die den Schering Minderheitsaktionären aufgrund des mit der Bayer Schering GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zukünftig zustehen. Die festgelegte Barabfindung ist höher als das aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der Bayer Schering GmbH den außenstehenden Schering Aktionären unterbreitete Abfindungsangebot von 89,36 EUR je Schering-Aktie. Der Unterschied beruht nach Angaben der Bayer Schering GmbH in erster Linie auf den Rückgängen der Kapitalmarktrenditen, die seit dem 13. September 2006, dem für das Abfindungsangebot maßgeblichen Bewertungsstichtag, eingetreten sind.
Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Schering AG, deren Einberufung vom Vorstand der Schering AG für den 17. Januar 2007 in Berlin beschlossen wurde.