Fortschritt bei Fusionsbestrebungen mit der adesso AG erzielt
Die BOV AG und die adesso AG, Dortmund, haben im Zuge ihrer Fusionsbestrebungen am Montag, 4. Dezember 2006, einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Essen hat heute in erster Instanz dem Antrag der BOV entsprechend durch Beschluss gemäß § 16 Abs. 3 UmwG festgestellt, dass die erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung des in der Hauptversammlung der BOV AG vom 25.07.2006 gefassten Verschmelzungsbeschlusses nicht entgegenstehen.
Vorbehaltlich des bestehenden Beschwerdewegs der Kläger gegen dieses Urteil kann somit die Umsetzung der Verschmelzung und damit der mit einer Stimmenmehrheit von über 99% gefassten Beschlüsse erfolgen. Im eigentlichen Klageverfahren der vier klagenden Aktionäre der BOV kam es zu keinem Urteil.