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626910
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Übernahmeangebot des Investors Triton Fund wird unterstützt
Vorstand und Aufsichtsrat des Hausbaukonzerns KAMPA AG (Minden) haben heute bekannt gegeben, dass sie das öffentliche Übernahmeangebot des Private Equity-Investors The Triton Fund II L.P. (Triton) unterstützen. Dabei vertreten beide Organe die Auffassung, dass der im Rahmen des Übernahmeangebots von Triton angebotene Preis von 7,00 EUR je Aktie in bar eine angemessene Gegenleistung darstellt und den rechtlichen Vorgaben entspricht.


Vorstand und Aufsichtsrat der KAMPA AG begrüßen die Absicht von Triton, eine mittel- bis langfristige Investition anzustreben und den Vorstand in der kommunizierten Unternehmensstrategie zu unterstützen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die KAMPA AG aufgrund der Vorerwerbe von über 55% des Grundkapitals – unabhängig von der Annahmequote des Angebots – ein von Triton abhängiges Unternehmen im Sinne von § 17 des Aktiengesetzes (AktG) sein wird. Wie der KAMPA-Vorstandsvorsitzende Elmar Schmidt mitteilte, habe Triton angekündigt, Dividendenzahlungen künftig möglicherweise zu reduzieren oder sogar ganz auszusetzen. Vor diesem Hintergrund sollten KAMPA-Aktionäre ihre Anlageentscheidung überprüfen.


Die KAMPA AG hatte im Vorfeld der Entscheidung die Investmentbank Metzler Corporate Finance (Frankfurt) damit beauftragt, Vorstand und Aufsichtsrat zu beraten und im Hinblick auf das Angebot von Triton eine sogenannte Fairness Opinion abzugeben. Diese Bewertung diente als Grundlage für die Beurteilung der finanziellen Angemessenheit der Triton-Offerte an die Aktionäre. Im Ergebnis bestätigten die umfassenden, in der Fairness Opinion dargestellten Analysen und kapitalmarktorientierten Bewertungen von Metzler Corporate Finance, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht angemessen ist.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären in der gemeinsamen Stellungnahme das Angebot anzunehmen, weisen aber darauf hin, dass jeder Aktionär unter Würdigung sämtlicher für ihn relevanter Sachverhalte seine eigene Entscheidung treffen muss, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Insbesondere verweisen Vorstand und Aufsichtsrat auf die Unsicherheiten über die zukünftige Kursentwicklung der Aktie, mögliche Abfindungsangebote sowie die Veräußerungsmöglichkeit über die Börse.

Veröffentlichungsdatum: 30.11.2006 - 09:19
Redakteur: rpu
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