Am
15.11.2006 berichtete GSC Research über eine geplante Einstweilige Verfügung der EECH Group gegen das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS). Eine unglückliche Wahl der Headline "Einstweilige Verfügung gegen das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS)" erweckte offenbar unter Lesen den Eindruck, dass diese Einstweilige Verfügung bereits erwirkt sei. Vielmehr verhält es sich nach heutigen Angaben des Deutschen Institut für Anlegerschutz (DIAS) in Vertretung von Herrn Dipl.-Kfm. Volker Pietsch so, dass bis Dienstag, 28.11.2006, 14:15 Uhr kein Zustellungsbescheid vom Gericht vorliegt.
Veröffentlichungsdatum:
28.11.2006
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14:20
Redakteur:
rpu